Für ein Softwareunternehmen, das Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz gewinnen will, entscheidet technisches SEO vor allem darüber, ob die richtige Sprachversion der richtigen Zielgruppe angezeigt wird. Konkret heißt das: saubere hreflang-Verknüpfungen, eindeutige Sprach- und Länderversionen, klare lokale Signale und vollständige Pflichtseiten wie Impressum und Datenschutzerklärung. Wer diese Grundlagen richtig umsetzt, erhält Anfragen von Besuchern, die das Angebot in ihrer Sprache und mit passenden Ansprechpartnern sehen. Im Folgenden zeigen wir, worauf Sie bei einer mehrsprachigen B2B-Website achten sollten und welche Fehler wir am häufigsten sehen.
Struktur der Sprachversionen festlegen
Bevor Sie hreflang-Tags setzen, sollte die Struktur feststehen. Für Softwareunternehmen mit mehreren Märkten gibt es drei übliche Modelle:
- Unterverzeichnisse (`/de/`, `/en/`, `/pl/`) – eine Domain, gemeinsame Autorität, einfache Wartung. Für die meisten B2B-Websites der sinnvollste Weg.
- Subdomains (`de.beispiel.com`) – technisch möglich, erfordern aber mehr Aufwand bei Pflege und Messung.
- Länderdomains (`.de`, `.at`, `.ch`) – starkes lokales Signal, aber mehrere Websites mit eigener Pflege, eigenen Backlinks und eigenen rechtlichen Seiten.
Wichtiger als das Modell ist die Konsequenz: Jede Sprachversion hat eine eigene, dauerhafte URL, identische Inhalte werden nicht unter mehreren Adressen ausgeliefert, und die Sprache wird nicht nur per Cookie oder JavaScript umgeschaltet.
Sprache oder Sprache plus Land?
Viele Unternehmen legen vorsorglich `de-DE`, `de-AT` und `de-CH` an, obwohl die Inhalte identisch sind. Das erzeugt fast doppelte Seiten ohne Mehrwert. Getrennte Länderversionen lohnen sich erst, wenn sich tatsächlich etwas unterscheidet:
- Preise oder Währung (EUR gegenüber CHF),
- Ansprechpartner, Telefonnummern und Standorte,
- rechtliche Angaben und Vertragsbedingungen,
- Schreibweise – in der Schweiz wird kein „ß“ verwendet,
- lokale Referenzen und Fallbeispiele.
Solange das nicht der Fall ist, reicht eine deutschsprachige Version mit `hreflang="de"`.
hreflang korrekt umsetzen
hreflang teilt Suchmaschinen mit, welche Seiten inhaltlich zusammengehören und für welche Sprache oder Region sie gedacht sind. Die Umsetzung ist per `<link>`-Tag im HTML-Kopf, per HTTP-Header oder über die XML-Sitemap möglich. Wählen Sie eine Methode und bleiben Sie dabei.
Checkliste:
- Vollständige Gruppe – jede Sprachversion verweist auf alle Versionen, einschließlich sich selbst.
- Rückverweise – wenn die deutsche Seite auf die englische verweist, muss die englische auf die deutsche zurückverweisen. Fehlende Rückverweise sind der häufigste Grund, warum hreflang ignoriert wird.
- Korrekte Codes – Sprache nach ISO 639-1, optional Region nach ISO 3166-1 Alpha-2: `de`, `de-AT`, `de-CH`, `en-GB`. Der Code `en-UK` ist falsch.
- x-default – eine Standardseite für Nutzer, deren Sprache nicht abgedeckt ist, zum Beispiel die englische Version oder eine Sprachauswahl.
- Nur kanonische URLs – hreflang zeigt auf Seiten, die Status 200 liefern, nicht weiterleiten und kein noindex haben.
- Canonical pro Sprache – jede Sprachversion hat einen selbstreferenzierenden Canonical. Ein Canonical von `/de/` auf `/en/` hebt die deutsche Seite faktisch auf.
Beachten Sie auch: Google bestimmt die Sprache anhand des sichtbaren Inhalts, nicht anhand des `lang`-Attributs. Eine Seite mit deutschem Menü, aber englischem Haupttext wird nicht als deutsche Seite verstanden.
Keine automatischen Weiterleitungen nach IP oder Browsersprache
Eine häufige Idee ist, Besucher je nach Standort oder Browsersprache automatisch umzuleiten. Für Suchmaschinen ist das problematisch: Der Crawler besucht Seiten meist aus einem Land und mit einer Sprache und sieht dann womöglich nie die anderen Versionen. Besser ist ein dezenter Hinweis („Diese Seite ist auch auf Deutsch verfügbar“) und ein gut sichtbarer Sprachumschalter, der auf die entsprechende Seite der anderen Sprache führt – nicht auf die Startseite.
Übersetzte Inhalte, nicht nur übersetzte Menüs
Eine mehrsprachige Website funktioniert nur, wenn die Inhalte in jeder Sprache vollständig sind. Typische Lücken:
- deutsche Navigation, aber Fallstudien nur auf Englisch,
- Leistungsseiten übersetzt, Meta-Titel und Beschreibungen nicht,
- Bilder mit englischem Text und fehlenden deutschen Alt-Texten,
- Formulare mit englischen Fehlermeldungen,
- strukturierte Daten nur in einer Sprache.
Übersetzen Sie außerdem die Suchbegriffe, nicht nur die Wörter. Deutsche Einkäufer suchen häufig nach Begriffen wie „Softwareentwicklung“, „Individualsoftware“ oder „Schnittstelle“, während polnische oder englische Seiten andere Formulierungen verwenden.
Lokale Signale für den DACH-Raum
Neben hreflang helfen Signale, die Vertrauen und regionale Relevanz zeigen:
- Ansprechpartner mit Namen, Sprache und Erreichbarkeit in der Zeitzone der Kunden,
- Kontaktdaten – Telefonnummer und Adresse im strukturierten Format, zum Beispiel über Organization-Daten mit `address` und `contactPoint`,
- Standortseiten für Regionen, in denen Sie tatsächlich tätig sind, mit eigenem Inhalt statt ausgetauschter Städtenamen – ein Beispiel ist unsere Seite zu B2B-Systemen für Deutschland,
- Referenzen aus dem jeweiligen Markt, sofern Kunden der Nennung zugestimmt haben,
- Unternehmensprofile in Branchenverzeichnissen und, wenn eine Adresse vor Ort besteht, ein Google-Unternehmensprofil.
Impressum und Datenschutz: Pflicht und Vertrauenssignal
Für Besucher aus dem DACH-Raum sind Impressum und Datenschutzerklärung selbstverständlich – fehlen sie oder sind sie nur auf Englisch, wirkt die Website unseriös.
- Deutschland: Die Anbieterkennzeichnung ergibt sich seit Mai 2024 aus § 5 DDG (zuvor § 5 TMG).
- Österreich: Relevant sind vor allem das E-Commerce-Gesetz und die Offenlegung nach dem Mediengesetz.
- Schweiz: Das UWG verlangt Angaben zum Anbieter bei Angeboten im elektronischen Geschäftsverkehr; beim Datenschutz gilt seit September 2023 das revidierte DSG.
- Datenschutzerklärung: nach DSGVO in der Sprache der Zielgruppe, mit Angaben zu Analyse-, Formular- und Cookie-Tools. Für Cookies und ähnliche Technologien ist in Deutschland § 25 TDDDG maßgeblich.
Die genauen Pflichten sollten Sie rechtlich prüfen lassen. Aus technischer Sicht gilt: jede Sprachversion verlinkt im Footer auf die passenden rechtlichen Seiten, diese sind ohne Login erreichbar, und das Cookie-Banner blockiert keine Inhalte für Crawler.
Typische Fehler auf mehrsprachigen Websites
- hreflang ohne Rückverweise oder mit falschen Codes,
- Canonical aller Sprachversionen auf die englische Seite,
- Sprachumschalter führt immer auf die Startseite,
- automatische Weiterleitung nach IP-Adresse,
- identische Seiten für `de-DE`, `de-AT` und `de-CH`,
- Sitemap enthält nur eine Sprache,
- Meta-Titel und Beschreibungen nicht übersetzt,
- Impressum nur in einer Sprache oder nur über ein Popup erreichbar.
Messung nach der Umsetzung
Prüfen Sie in der Google Search Console, welche Seiten in welchen Ländern ausgespielt werden, und filtern Sie die Leistung nach Land. Wenn deutsche Suchanfragen auf englische Seiten führen, stimmt meist etwas mit hreflang oder den Inhalten nicht. Wie Sie außerdem in KI-Antworten sichtbar werden, beschreiben wir im Beitrag zur KI-Sichtbarkeit für B2B-Softwareunternehmen.
Nächster Schritt
Wählen Sie Ihre fünf wichtigsten Leistungsseiten und prüfen Sie für jede: Gibt es alle Sprachversionen, sind hreflang und Canonical korrekt, führt der Sprachumschalter auf die richtige Seite und sind die rechtlichen Seiten verlinkt? Wenn Sie dabei Unterstützung wünschen, finden Sie unser Angebot unter KI- und SEO-Sichtbarkeit – oder schreiben Sie uns direkt.
Häufige Fragen
Brauche ich getrennte Seiten für Deutschland, Österreich und die Schweiz?
Nur wenn sich Inhalte tatsächlich unterscheiden, etwa durch Preise in CHF, andere Ansprechpartner oder rechtliche Angaben. Sonst reicht eine deutsche Version mit hreflang „de“, und Sie vermeiden fast identische Seiten, die sich gegenseitig Konkurrenz machen.
Erkennt Google die Sprache einer Seite am lang-Attribut?
Nein, Google ermittelt die Sprache anhand des sichtbaren Inhalts und nutzt hreflang, um passende Sprachversionen zuzuordnen. Das lang-Attribut ist trotzdem sinnvoll, etwa für Screenreader und Übersetzungsfunktionen im Browser.
Sollten Impressum und Datenschutzerklärung indexiert werden?
Sie können indexiert bleiben, denn sie schaden nicht und helfen Nutzern bei der Suche nach Firmendaten. Wichtig ist, dass sie von jeder Seite erreichbar sind und dass jede Sprachversion auf die passende rechtliche Seite verlinkt.
Wie aus diesem Thema ein Projekt wird
JiraSoft betrachtet solche Themen immer durch ein reales System: Daten, Backend, API-Integrationen, B2B-Prozesse, Google-Sichtbarkeit und Inhalte für KI-Antworten. Deshalb ist dieser Artikel ein Startpunkt für ein konkretes Workflow-Gespräch.
